Volksgemeinschaft

Volksgemeinschaft bezeichnete in der politischen Ideenwelt des 19. und 20. Jahrhunderts das (völkische) Ideal einer weitgehend konfliktfreien, harmonischen Gesellschaftsordnung, die Klassenschranken und Klassenkampf hinter sich gelassen hatte. Diese wurde als Gemeinschaft beschrieben, im Gegensatz zu dem Begriff der Gesellschaft, der als künstlich und undeutsch abgelehnt wurde. Seit dem Ersten Weltkrieg benutzten fast alle deutschen Parteien diesen Begriff. Besonders wirkungsmächtig war die Formel von der Volksgemeinschaft in der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur. 1937 definierte Meyers Konversations-Lexikon Volksgemeinschaft als „Zentralbegriff des nationalsozialistischen Denken[s]“.[1]

  1. Bd. 2 Sp. 1279, nach Hilde Kammer/Elisabet Bartsch, Nationalsozialismus. Begriffe aus der Zeit der Gewaltherrschaft 1933–1945, S. 222.

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