Volkstag

Das Volkstagsgebäude in Danzig um 1900
Diagramm der Unterstützung für politische Parteien in der Freien Stadt Danzig

Der Volkstag war vom 6. Dezember 1920 bis zum 1. September 1939 das Parlament der Freien Stadt Danzig. Dieser bestand zunächst (I.–III. Volkstag) aus 120, später (IV.–VI. Volkstag) aus 72 Abgeordneten, die im D’Hondt-Verfahren auf vier Jahre gewählt wurden. Aktives Wahlrecht: Männer und Frauen ab 20 Jahre im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte (Art. 8. Abs. 1 u. 3 DanV[1]). Das passive Wahlrecht hatten Männer und Frauen ab 25 Jahre mit aktivem Wahlrecht (Art. 8 Abs. 2 DanV). Wahlsystem: eine Stimme je Wähler, ein Wahlkreis.

Der Danziger Volkstag tagte im Gegensatz zu den meisten anderen Parlamenten, die feste und zeitlich begrenzte Tagungen abhalten, als ständige Institution. Der Volkstag wählte den Senat der Freien Stadt Danzig als Regierung der Freien Stadt Danzig (Exekutive).

  1. Verfassung der Freien Stadt Danzig in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 1922, Digitalisat eines Druckes

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