Vollbahn und Volleisenbahn sind Fachbegriffe zur Bezeichnung von Eisenbahnen, die weder Straßenbahnen noch Kleinbahnen sind.[1] Der Begriff wurde auch als Abgrenzung gegenüber dem Begriff der Kleinbahn (Preußisches Kleinbahngesetz), ähnlich einer Lokalbahn, verwendet.[2] Er weist darauf hin, dass die Eisenbahn keine baulichen Einschränkungen bezüglich dem Betrieb mit hohen Achslasten und hohen Geschwindigkeiten aufweist. In der europäischen Norm DIN EN 17343:2021-03, „Bahnanwendungen – Allgemeine Begriffe“ wird ein Vollbahnsystem als konventionelles Bahnsystem zum Verkehr zwischen Regionen oder Ländern bezeichnet.[3]
Beispielsweise war 1895 die Bahnstrecke Meckenbeuren–Tettnang als erste Lokalbahn Europas elektrifiziert, und 1899 fuhr die Burgdorf-Thun-Bahn als erste Vollbahn Europas elektrisch,[4] während die erste elektrische Straßenbahn, die Straßenbahn Groß-Lichterfelde, schon 1881 ihren Betrieb aufgenommen hatte.