Die Vorarlberger Landesregierung ist das höchste Verwaltungsorgan des österreichischen Bundeslandes Vorarlberg. Den Vorsitz führt als primus inter pares der Landeshauptmann, aktuell hat Markus Wallner dieses Amt inne, der damit der Landesregierung Wallner IV vorsteht.
„Die Landesregierung führt die Verwaltung des Landes.“ wird durch Artikel 41 Absatz 1 der Vorarlberger Landesverfassung festgeschrieben.[1] Im Gegensatz zu den Bundesministern wird diese Aufgabe von der gesamten Landesregierung als Kollegialorgan wahrgenommen. Der Landeshauptmann (nicht das Kollegialorgan) ist zudem im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung für die Vollziehung von Bundesgesetzen zuständig.