Vorfahrt

Zur Abwicklung des Straßenverkehrs an Kreuzungen und Einmündungen gelten

  • in Deutschland: Vorfahrtsregeln
  • in der Schweiz und in Liechtenstein: Vortrittsregeln
  • in Österreich: Vorrangregeln

Auf den Straßen gilt in den meisten Ländern mit Rechtsverkehr die Grundregel rechts vor links. Derjenige, der von rechts kommt, hat Vorfahrt (D), Vortritt (CH/FL) bzw. Vorrang (A), der andere ist wartepflichtig.

Wenn es die Verkehrsverhältnisse erfordern, wird die Vorfahrt durch entsprechende Zeichen geregelt. Dabei müssen Verkehrsteilnehmer aus beiden Richtungen eindeutig erkennen können, welche Regel gilt. Es gibt also immer ein negatives (Wartepflicht) und ein positives (Vorfahrt) Verkehrszeichen. Meistens wird die Wartepflicht durch Fahrbahnmarkierungen noch verdeutlicht.

International sind die Verkehrsregeln im Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr geregelt.


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