Dieser Artikel stellt die Situation im deutschen Verwaltungsrecht dar. Für das Vorverfahren im Schweizer Prozessrecht siehe
Instruktion#Prozessvorbereitung.
Ein Vorverfahren ist
- ein Verfahren, bei dem eine Behörde eine von ihr getroffene Entscheidung noch einmal überprüft, bevor ein gerichtliches Verfahren stattfindet,
- eine Möglichkeit des Bürgers, sich gegen einen Verwaltungsakt, umgangssprachlich auch als Bescheid bezeichnet, (Anfechtungswiderspruch) oder gegen die Ablehnung eines Verwaltungsaktes (Verpflichtungswiderspruch) zu wehren, und
- Voraussetzung für die Zulässigkeit einer nachfolgenden Anfechtungsklage oder Verpflichtungsklage.
Das Vorverfahren heißt im Bereich der allgemeinen Verwaltung und der Sozialverwaltung Widerspruchsverfahren. In Abgabenangelegenheiten und im Patentrecht nennt sich das Vorverfahren Einspruchsverfahren. Das Vorverfahren im Klageerzwingungsverfahren heißt Beschwerdeverfahren.
Das Vorverfahren ist zu unterscheiden von Gegenvorstellung, Fachaufsichtsbeschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde.