Ein Waldbesitzer unterliegt in Deutschland den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Besitzes nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sowie den Festlegungen des für diesen Sonderfall bestehenden Waldgesetzes auf Bundes- wie auch auf Landesebene. Der Wald in Deutschland verteilt sich auf rund 2 Millionen Waldbesitzer.[1]