Waldinteressentenschaft

Die Waldinteressentenschaft ist eine Form des Waldeigentums. Der gemeinsame Waldbesitz eines Dorfes wurde im 18. Jahrhundert ursprünglich nach Anzahl der Feuerstellen („Räuche“ = Häuser) vom entsprechenden Landesherren den Dorfbewohnern übereignet. So erhielten zum Beispiel 16 Feuerstellen 16 Anteile am gemeinsamen Eigentum. Später wurden Anteile durch Erbschaft auch geteilt, sodass Bruchteile von Anteilen entstanden. Nach der einmal erfolgten Aufteilung des Eigentums war dieser Prozess abgeschlossen. Neu hinzukommende Einwohner konnten nur bereits bestehende Anteile durch Kauf erwerben oder hatten kein Eigentumsrecht am Waldbesitz. Die Anteilsinhaber werden Waldinteressenten oder auch Waldberechtigte genannt.


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