Wandeldarlehen

Ein Wandeldarlehen[1] ist ein Darlehen verbunden mit der Option auf eine mögliche spätere Umwandlung der Darlehensschuld (oft samt Zinsen) in eine Unternehmensbeteiligung. Das Wandeldarlehen eignet sich in erster Linie zur Anschubfinanzierung für Start-up-Unternehmen und als Brückenfinanzierung, wenn z. B. eine große Finanzierungsrunde, ein (neuer) Markteintritt oder die Realisierung eines großen Kundenauftrags in einem absehbaren Zeitraum sicher bevorsteht.[2]

Der Darlehensgeber kann eine dritte Person außerhalb des Unternehmens sein oder aber auch ein Gesellschafter des Unternehmens.

Beim Wandeldarlehen einigen sich Darlehensgeber und Darlehensnehmer in der Regel auf den

  • Kapitalbetrag (Investmentbetrag),
  • die Zinsen sowie
  • die Auszahlungsmodalitäten des Darlehens (Einmalbetrag oder gestaffelt nach Erreichen bestimmter Kriterien) und
  • Laufzeit, sowie
  • die Modalitäten der Wandlung.
  1. engl.: Convertible loan.
  2. Danach richtet sich auch die Laufzeit des Darlehens. Bei Wandeldarlehen für Start-up-Unternehmen wird die Laufzeit längerfristig gewährt (je nach Unternehmensphase der Gesellschaft kann die Laufzeit in der Praxis bis etwa sieben Jahre betragen), bei Wandeldarlehen zur Überbrückung wegen eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs wird bis zur nächsten anstehenden Finanzierungsrunde eine kürzere Laufzeit von einigen Monaten vereinbart.

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