Wegzoll (auch Wegezoll oder Wegegeld) war eine Abgabe an den jeweiligen Grundherrn von Reisenden und Kaufleuten, damit dieser Personenkreis die Straßen und Wasserwege des Landes nutzen durfte. Wegzoll, auch durchgesetzt durch den Straßenzwang,[1] war besonders im Mittelalter stark verbreitet und neben den Zahlungen aus dem Stapelrecht eine wichtige Einnahmequelle. Heute ist der artverwandte Begriff Maut geläufiger.