Mit Wehrgang wird bei befestigten Anlagen wie z. B. Burgen, Festungen, Wehrkirchen oder befestigten Klöstern der obere Abschluss einer Wehrmauer oder eines Wehrturmes in Form eines Ganges für Verteidiger bezeichnet. Er kann aus einer Holzkonstruktion oder aus Stein bestehen. In kleineren römischen Kastellen bestanden Wehrgänge gelegentlich nur aus einem an der Mauerinnenseite aufgeschütteten Erdwall, während Gänge auf oder entlang von Stadtmauern auch Wächtergang genannt wurden.