Wehrhoheit

Die Wehrhoheit ist ein staatsrechtliches Konzept und zählt zu den Hoheitsrechten.

Mit dem Begriff der Wehrhoheit wird die alleinige Kompetenz des Staates für die Aufstellung bewaffneter Streitkräfte und die Regelung sämtlicher mit dem Militär verbundenen Fragen der Organisation und Funktion beschrieben.


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