Weiheentlassschreiben

Ein Weiheentlassschreiben oder Entlassschreiben (lat. litterae dimissoriae) ist im Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche das Schreiben eines Bischofs, mit dem dieser die Weihe eines Untergebenen durch einen anderen Bischof gestattet.[1]

Geregelt ist das Entlassschreiben im katholischen Kirchenrecht in den can. 1015 ff. des Codex Iuris Canonici (CIC):

Jeder Weihebewerber zum Presbyterat und zum Diakonat ist vom eigenen Bischof oder aufgrund von dessen rechtmäßigem Weiheentlassschreiben zu weihen.

CIC can. 1015 § 1

Hinzu kommt das an die Bischöfe gerichtete Verbot, außerhalb des eigenen Bereiches Weihen ohne Zustimmung des Diözesanbischofs vorzunehmen (siehe can. 1017 CIC).

  1. Entlassschreiben, in: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall: Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht, abgerufen am 17. März 2024.

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