Ein Weiheentlassschreiben oder Entlassschreiben (lat. litterae dimissoriae) ist im Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche das Schreiben eines Bischofs, mit dem dieser die Weihe eines Untergebenen durch einen anderen Bischof gestattet.[1]
Geregelt ist das Entlassschreiben im katholischen Kirchenrecht in den can. 1015 ff. des Codex Iuris Canonici (CIC):
„Jeder Weihebewerber zum Presbyterat und zum Diakonat ist vom eigenen Bischof oder aufgrund von dessen rechtmäßigem Weiheentlassschreiben zu weihen.“
Hinzu kommt das an die Bischöfe gerichtete Verbot, außerhalb des eigenen Bereiches Weihen ohne Zustimmung des Diözesanbischofs vorzunehmen (siehe can. 1017 CIC).