Weinbaugebiet

Weinbaugebiet ist ein gesetzlich geschützter Begriff, der synonym mit Weinanbaugebiet oder Anbaugebiet im offiziellen Sprachgebrauch verwendet wird – teilweise sogar innerhalb derselben Rechtsvorschriften (im Volksmund auch: Weingebiet). Die Begriffe bezeichnen eine geografische Region, in der Wein mit der konkreten Bezeichnung eines bestimmten Weinbaugebietes angebaut werden darf. Entscheidend ist der unmissverständliche Zusatz …gebiet, so z. B. bei Gebietswinzergenossenschaft.

In der Regel sind Weinbaugebiete historisch gewachsen, haben im Zuge zahlreicher Generationen bestimmte regionale Traditionen und Eigenheiten des Weinbaus, der Rebveredelung, Weinherstellung oder Vermarktung ausgebildet und stellen Weine von vergleichbarer Art her.

Erstmals wurde 1756 die nordportugiesische Weinregion Alto Douro gesetzlich definiert. Seitdem ist es Standard geworden, Weinregionen durch das Weinrecht gesetzlich eindeutig zu definieren.[1][2]

Weinbaugebiete regeln und überwachen in ihren Grenzen Qualitäts- und Lagenbezeichnungen und prämieren Weine. Aufgrund unterschiedlicher topografischer, klimatischer und geologischer Bedingungen und agrikultureller Traditionen sind im Laufe der Zeit in vielen einzelnen Weinbaugebieten auch spezifische Rebsorten kultiviert und veredelt worden. Daraus haben sich in der Regel auch eigene Weinstilistiken entwickelt.[1]

  1. a b Jancis Robinson: Das Oxford Weinlexikon. Hallwag Verlag, München 2003, S. 27 f.
  2. Horst Dippel: Das Weinlexikon. 4. Auflage. Fischer, Frankfurt am Main 2000, S. 512.

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