Basisdaten | |
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Titel: | Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken |
Kurztitel: | Immobilienwertermittlungsverordnung |
Abkürzung: | ImmoWertV |
Art: | Bundesrechtsverordnung |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Erlassen aufgrund von: | § 199 Abs. 1 BauGB |
Rechtsmaterie: | Besonderes Verwaltungsrecht, Baurecht |
Fundstellennachweis: | 213-1-8 |
Erlassen am: | 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805) |
Inkrafttreten am: | 1. Januar 2022 |
Weblink: | Text der Verordnungstext |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Die Wertermittlungsverordnung (WertV) regelte in Deutschland allgemeine Grundsätze für die Ermittlung von Verkehrswerten bei Immobilien. Die WertV regelte damit die Auslegung der Verkehrswertdefinition in § 194 BauGB. Die Gutachterausschüsse mussten die WertV verbindlich anwenden.
Die WertV wurde 2010 durch die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) abgelöst. Diese ursprüngliche Fassung der ImmoWertV wurde dann mit Wirkung ab 1. Januar 2022 umfassender reformiert und neu bekanntgemacht. Die Gutachterausschüsse müssen auch die ImmoWertV verbindlich anwenden.