Die Wettbewerbspolitik ist ein Teilbereich der staatlichen Ordnungs- und Wirtschaftspolitik, welche im Interesse der Verbraucher sowie aller Unternehmen (unabhängig von Größe und Rechtsform) einen funktionsfähigen, möglichst unbeschränkten Wettbewerb zu gewährleisten und nachhaltig zu sichern versucht.