Die Wiener Schlussakte, auch Schlussakte der Wiener Ministerkonferenzen oder Bundes-Supplementar-Akte genannt, war eine Ergänzung der Deutschen Bundesakte, des Verfassungsvertrages des Deutschen Bundes. Sie wurde am 25. November 1819 beschlossen und am 8. Juni 1820 von der Bundesversammlung angenommen.