Huggle
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Beispiel: Ein Klick, dann wird der Artikel revertiert, und der Vandale erhält eine Nachricht, während man weitermacht. (Bildschirmfoto von Huggle 2.1.19 unter Windows 8) | |
Basisdaten
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Hauptentwickler | siehe Liste |
Entwickler | Projektleiter: Addshore und Petrb (vollständige Liste auf Meta-Wiki) |
Aktuelle Version | 3.4.12[1] (5. Februar 2023) |
Betriebssystem | Linux, macOS, Windows |
Programmiersprache | C++, Python |
Kategorie | Programm zur Vandalismusbekämpfung |
Lizenz | Programm: GPL, einige Symbole: LGPL |
deutschsprachig | ja |
https://github.com/huggle |
Huggle ist ein Programm zur Vandalismusbekämpfung, das ursprünglich von Gurch, der nicht mehr am Projekt beteiligt ist, in Visual Basic .NET geschrieben wurde. Nähere Informationen gibt es im Meta-Wiki. Hier kann man sich Huggle herunterladen. Die dritte Generation von Huggle (Huggle 3), die in C++ und Python geschrieben ist, wurde im Mai 2014 veröffentlicht und ist nun unter anderem auch für Linux und macOS verfügbar.
Die Whitelist, in der vertrauenswürdige Benutzer aufgelistet sind, deren Beiträge nicht von Huggle angezeigt werden, befindet sich hier.
Ein deutschsprachiges Video-Tutorial zu Huggle 2 findet man hier. Wenn man Huggle benutzt, ist es angebracht, diese Seite zu beobachten, da auf der Diskussionsseite oft Fragen zur Konfiguration etc. gestellt werden. Außerdem lohnt es sich, die Mailingliste zu abonnieren.
Die Benutzung von Huggle in der deutschsprachigen Wikipedia erfordert mindestens 1000 Bearbeitungen (es zählen Beiträge aller Namensräume, aber nicht gelöschte) sowie zusätzlich den aktiven Sichterstatus.
Bitte lies dir vor der Benutzung von Huggle das Handbuch aufmerksam durch! Beachte außerdem, dass du für alle Änderungen, die du mit Hilfe des Programms tätigst, selbst verantwortlich bist. Bei groben Missachtungen der Richt- und Leitlinien der Wikipedia kann der Huggle-Zugriff entzogen[2] oder dein Benutzerkonto gesperrt werden. |
Wenn du Hilfe bei der Verwendung von Huggle benötigst, stehen folgende Supportmöglichkeiten zur Verfügung:
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