Wikipedia:Schiedsgericht/Regeln

Abkürzung: WP:SG/R, WP:SGR

Grundlage für die Tätigkeit des Schiedsgerichts (SG) sind die Meinungsbilder, durch die das Schiedsgericht eingerichtet wurde.[1] Neben den dort festgelegten Grundlagen regelt das Schiedsgericht seine Arbeit selbst. Im Abschnitt „Anmerkungen“ sind die jeweiligen Grundlagen für diese Regeln verlinkt.

  1. Meinungsbild zur probeweisen Einführung des SG und Meinungsbild zur endgültigen Einführung des SG

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