Wikipedia:Schiedsgericht/Wahl

Abkürzung: WP:SG/W, WP:SGW

Auf diesen Seiten finden die Wahlen zum Schiedsgericht der deutschsprachigen Wikipedia statt.

Wahltermine und Amtszeiten
Bis 2018 gab es zwei Wahltermine pro Jahr (im Mai und November). Schiedsgerichtsmitglieder wurden regulär für 12 Monate gewählt.
Im Übergangsjahr 2019 gab es nach dem Meinungsbild zur Amtszeitverlängerung des Schiedsgerichts zwei Wahltermine (im Mai und November). Bei der Wahl im Mai wurden Schiedsgerichtsmitglieder regulär für 18 Monate gewählt. Bei der Wahl im November wurden Schiedsgerichtsmitglieder regulär für zwei Jahre gewählt.
Ab 2020 gibt es nur noch einen Wahltermin pro Jahr im November. Schiedsgerichtsmitglieder werden regulär für zwei Jahre gewählt.
Die Amtszeit von für vakante Posten nachgewählten Schiedsgerichtsmitglieder (s.u.) endet zu dem Zeitpunkt, zu dem die Amtszeit der frühzeitig ausgeschiedenen Schiedsgerichtsmitglieder regulär geendet hätte.
Wahlberechtigung
Wikipedia-Benutzende sind aktiv wahlberechtigt,
  1. wenn mindestens 400 Bearbeitungen in der deutschsprachigen Wikipedia gemacht wurden (unabhängig vom Namensraum),
  2. und die erste Bearbeitung mindestens 4 Monate vor Beginn der Wahl erfolgte (also jeweils am 7. Juli)
  3. und die Stimmberechtigung nach den Kriterien von Wikipedia:Stimmberechtigung gegeben ist.
Kandidatur
Alle nach diesen Kriterien wahlberechtigten Benutzenden können für das Schiedsgericht bis zum 7. Tag um 23:59:59 Uhr des Abstimmungsmonats kandidieren. Es gilt die in D/A/CH gültige Zeitzone.
Wahl
Die Wahl findet jeweils vom 8. Tag 0 Uhr bis zum 21. Tag 23:59:59 Uhr des Abstimmungsmonats statt. Zu jedem Wahltermin werden jeweils fünf Schiedsgerichtsmitglieder regulär gewählt. Außerdem finden zu jedem Wahltermin gegebenenfalls Nachwahlen für vakante Posten statt.
Bei der Wahl können wahlberechtigte Benutzende jedem Kandidaten und jeder Kandidatin maximal eine Stimme (pro oder kontra) geben. Bei der Auswertung wird die Zahl der Kontrastimmen von der Zahl der Prostimmen abgezogen. Als gewählt gelten jene Kandidatinnen und Kandidaten, deren so ermittelte Stimmdifferenz nur durch die Stimmdifferenz von höchstens vier der Mitbewerbenden übertroffen wird. Gegebenenfalls gelten bei Stimmengleichheit auch mehr als fünf Kandidierende als gewählt und das Schiedsgericht vergrößert sich entsprechend. Nur Kandidierende, die mehr Pro- als Kontrastimmen erreichen, gelten als gewählt. Somit kann die Zahl der gewählten Kandidaten und Kandidatinnen auch weniger als fünf betragen. Finden Nachwahlen statt, dann werden vakante Posten durch weitere Kandidierende, die mehr Pro- als Kontrastimmen erreichen, in Reihenfolge ihrer Stimmdifferenz besetzt.

Amtszeit
Die Amtszeit beginnt am Anfang des auf die Wahl folgenden Monats und endet mit dem Anfang der Amtszeit der Schiedsrichter und Schiedsrichterinnen, die durch die jeweils übernächste Wahl ins Amt gewählt werden.

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