Wildschaden

Wildschwein-Schäden in einem Feld mit Zuckerhirse

Als Wildschaden werden durch Wild verursachte Schäden bezeichnet, insbesondere solche in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft.

Der bei der Kollision eines Fahrzeugs mit einem Wildtier entstehende Schaden ist im juristischen Sinne kein Wildschaden, sondern wird als Wildunfall bezeichnet. Der dabei entstehende Schaden am Fahrzeug ist ein Unfallschaden, der im Regelfall durch die Fahrzeug-Teilkasko-Versicherung abgedeckt ist. Ebenso ist Wildschaden nicht mit Jagdschaden zu verwechseln, der anlässlich der Jagdausübung entstehen kann.[1]

  1. BJagdG §§ 29ff

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