Als Wirtschaftsministerium oder Handelsministerium wird in der Alltagssprache jenes Ministerium einer Regierung bezeichnet, das die Agenden der Wirtschaftspolitik wahrnimmt. Wegen der Vielfalt der Kompetenzen, zu denen je nach Regierungsvereinbarung auch Agenden für Arbeit, Verkehr, Technik oder für Angewandte Forschung kommen können, hat das Ressort oft den Ruf und das Gewicht eines „Superministeriums“.