Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein Teilbereich des Strafrechts. Es umfasst Strafvorschriften, die Verstöße gegen Regeln im Wirtschaftsleben sanktionieren. Es dient dem Schutz der Struktur der Wirtschaftsverfassung.

Spektakuläre Einzelfälle (z. B. FlowTex, Jürgen Schneider, Mannesmann-Prozess, VW-Korruptionsaffäre, Abgasskandal, Wirecard) zeigen, dass die durch Wirtschaftsstraftaten verursachten Schäden immens sein können. So hatte die polizeilich erfasste Wirtschaftskriminalität 2022 in Deutschland einen Schaden von 2,083 Mrd. Euro verursacht. Damit machte er 34,3 % des durch alle polizeilich erfassten Delikte verursachten Gesamtschadens aus.[1] Dabei soll kennzeichnend für die Wirtschaftskriminalität sein, wie kriminologische Untersuchungen zeigen, dass ein großes Dunkelfeld existiert und eine Vielzahl der Delikte nicht aufgeklärt wird.

Das Unternehmensstrafrecht ist ein Teilbereich des Wirtschaftsstrafrechts, der die Strafbarkeit von juristischen Personen und Personenverbänden zum Gegenstand hat.

  1. Bundeskriminalamt: Wirtschaftskriminalität Bundeslagebild 2022. (PDF) 2022, abgerufen am 18. August 2023.

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