Der XI. Zivilsenat ist ein Spruchkörper des Bundesgerichtshofs. Es handelt sich um den elften von derzeit insgesamt dreizehn Senaten, die sich mit Zivilsachen befassen.
Er ist hauptsächlich für die Bereiche Bank-, Börsen- und Wertpapierrecht, Darlehensrecht sowie Bürgschaftsrecht zuständig.[1] Daher wird er auch als Bankensenat bezeichnet.