Zivilgesellschaft

Zivilgesellschaft bezeichnet umgangssprachlich einen Teilbereich der gesellschaftlichen Öffentlichkeit, in dem in Abgrenzung von Staat und Privatwirtschaft soziale Aktivitäten und Zusammenschlüsse weder der Erringung und Ausübung politischer Macht einerseits noch der Erwirtschaftung von materiellen Gütern und Profit andererseits dienen. In einem engeren Sinn bezeichnet Zivilgesellschaft also die Advocacy von Nichtregierungsorganisationen. In einem weiteren Sinne werden auch Vereinsarbeit, freiwilliges und ehrenamtliches Engagement, Bürgerbeteiligung und -initiativen sowie Wohlfahrtsverbände und Stiftungen zur Zivilgesellschaft gezählt. Häufig wird der Begriff Zivilgesellschaft synonym mit dem Ausdruck Dritter Sektor bzw. Nonprofit-Bereich gebraucht.[1]

In sozialwissenschaftlichen Theorien existieren darüber hinaus unterschiedliche Definitionen der Zivilgesellschaft, die teilweise vom umgangssprachlichen Gebrauch abweichen.[2] Der Begriff Zivilgesellschaft besitzt darüber hinaus große historische Gemeinsamkeiten mit den Begriffen bürgerliche Gesellschaft und Bürgergesellschaft, hat diese jedoch seit den 1990er Jahren in zahlreichen Kontexten sowie als Übersetzungsbegriff des englischen civil society weitgehend abgelöst.[3]

  1. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung BMZ: Zivilgesellschaft. Abgerufen am 20. September 2019.
  2. Daniel Kremers, Shunsuke Izuta: Bedeutungswandel der Zivilgesellschaft oder das Elend der Ideengeschichte: Eine kommentierte Übersetzung von Hirata Kiyoakis Aufsatz zum Begriff shimin shakai bei Antonio Gramsci (Teil 1): Kiyoaki Hirata: Über Gramscis Begriff der bürgerlichen Gesellschaft (Teil 1: Hegel und Marx im Begriff der bürgerlichen Gesellschaft). In: Asiatische Studien - Études Asiatiques. Band 71, Nr. 2, 27. Juni 2017, ISSN 0004-4717, S. 713–739, doi:10.1515/asia-2017-0044 (uzh.ch [abgerufen am 1. März 2023]).
  3. Rupert Graf Strachwitz, Eckhard Priller, Benjamin Triebe: Handbuch Zivilgesellschaft. De Gruyter, Berlin 2020.

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