Zivilgesellschaft bezeichnet umgangssprachlich einen Teilbereich der gesellschaftlichen Öffentlichkeit, in dem in Abgrenzung von Staat und Privatwirtschaft soziale Aktivitäten und Zusammenschlüsse weder der Erringung und Ausübung politischer Macht einerseits noch der Erwirtschaftung von materiellen Gütern und Profit andererseits dienen. In einem engeren Sinn bezeichnet Zivilgesellschaft also die Advocacy von Nichtregierungsorganisationen. In einem weiteren Sinne werden auch Vereinsarbeit, freiwilliges und ehrenamtliches Engagement, Bürgerbeteiligung und -initiativen sowie Wohlfahrtsverbände und Stiftungen zur Zivilgesellschaft gezählt. Häufig wird der Begriff Zivilgesellschaft synonym mit dem Ausdruck Dritter Sektor bzw. Nonprofit-Bereich gebraucht.[1]
In sozialwissenschaftlichen Theorien existieren darüber hinaus unterschiedliche Definitionen der Zivilgesellschaft, die teilweise vom umgangssprachlichen Gebrauch abweichen.[2] Der Begriff Zivilgesellschaft besitzt darüber hinaus große historische Gemeinsamkeiten mit den Begriffen bürgerliche Gesellschaft und Bürgergesellschaft, hat diese jedoch seit den 1990er Jahren in zahlreichen Kontexten sowie als Übersetzungsbegriff des englischen civil society weitgehend abgelöst.[3]