Als Zucht wird in der Biologie die kontrollierte Fortpflanzung mit dem Ziel der genetischen Umformung bezeichnet. Dabei sollen gewünschte Eigenschaften verstärkt und unerwünschte Eigenschaften durch entsprechende Zuchtauslese zum Verschwinden gebracht werden. Um die Ziele zu erreichen, wird entweder durch den Züchter selbst oder durch einen Zuchtverband (zum Beispiel nach einer Sortenprüfung) eine Zuchtwertschätzung durchgeführt, um dann gezielt Individuen mit gewünschten Eigenschaften auszuwählen (künstliche Selektion) und anhand eines Kreuzungsplans[1] miteinander zu kreuzen oder zu verpaaren. Wesentliche Voraussetzung ist die Kenntnis der Mendelschen Regeln und der quantitativen Genetik. Es können aber auch auf künstlichem Weg Mutationen ausgelöst oder Organismen gentechnisch modifiziert werden. Neue Pflanzensorten oder Tierrassen werden als Neuzüchtungen bezeichnet, diese unterliegen gesetzlichen Bestimmungen.
Herkömmliche Zuchtverfahren der Kreuzung und Paarung sind in ihren Möglichkeiten der Genkombination begrenzt, da insbesondere bei Tieren eine fruchtbare Fortpflanzung unter artfremden Individuen stark eingeschränkt ist (siehe Maultier). Um diese artspezifische Begrenzung zu überwinden, wird die Gentechnik eingesetzt, deren Verfahren kontrovers diskutiert werden.