Zuflussprinzip

Das Zuflussprinzip, auch Zufluss-/Abflussprinzip genannt, ist ein Grundsatz des deutschen Einkommensteuerrechts, nach dem Einnahmen innerhalb des Kalenderjahres bezogen sind, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind (§ 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz, EStG).[1]

Für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben wird das Prinzip durchbrochen. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen. Das gilt entsprechend für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben.[2]

Das Zuflussprinzip, das auf den tatsächlichen Zeitpunkt der Einnahme bzw. Ausgabe abstellt, ist strikt vom Realisationsprinzip zu trennen, das den Zeitpunkt der wirtschaftlichen Veranlassung zu Grunde legt.

  1. Birgitta Dennerlein: Zuflussprinzip. Gabler Wirtschaftslexikon, abgerufen am 1. Oktober 2023.
  2. Daniel Denker, Marvin Gummels: Zuordnung von Betriebseinnahmen/-ausgaben bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen. IWW-Institut, 18. November 2022.

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