Zugkreuzung

Zugkreuzung im Bahnhof Nossen (2008)

Eine Zugkreuzung (in der Schweiz Zugskreuzung) ist das gefahrlose Treffen zweier in entgegengesetzter Fahrtrichtung fahrender Züge an einer Betriebsstelle, die zuvor bzw. danach denselben Zugfolgeabschnitt beanspruchen.

Wenn zwei Züge auf zweigleisigen Strecken auf unterschiedlichen Gleisen aneinander vorbei fahren ohne zuvor bzw. danach denselben Zugfolgeabschnitt zu beanspruchen, handelt es sich um eine Begegnung. Diese kann auch sicherheitsrelevant sein, wenn sich zum Beispiel überbreite Züge nicht begegnen dürfen oder ein Tunnelbegegnungsverbot besteht. Außerdem kann es Einschränkungen bei der Begegnung nicht druckertüchtigter Züge geben. Ferner kann es verboten sein, dass schnell fahrende Züge Güterzügen begegnen. Sofern ein solches Verbot besteht, müssen die Züge an der vorgelegenen Zugfolgestelle zurückgehalten werden.

Der abkürzende Fachausdruck Kreuzung wird im gesamten deutschen Sprachraum verwendet. Die Verfahren zur sicheren und flüssigen Durchführung von Zugkreuzungen sind in den Fahrdienstvorschriften festgelegt.


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