Zulassung (Verwaltungsrecht)

QS-Recht
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Die Zulassung ist im Verwaltungsrecht ein Verwaltungsakt, durch den eine Behörde die Erlaubnis erteilt, ein Produkt oder eine Dienstleistung zu einem Markt zuzulassen oder einer Person gesetzlich festgelegte Rechte einzuräumen.


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