Die Zwangsverwaltung (selten: Sequestration) ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme in das unbewegliche Vermögen des Schuldners zur Durchsetzung einer Geldforderung. Die Forderung der Gläubiger soll aus den Erträgen des Grundstücks, etwa Miet- und Pachteinnahmen, erfüllt werden. Anders als bei den anderen Immobiliarvollstreckungsmaßnahmen, die auf einen Eigentumswechsel gerichtet sind (Zwangsversteigerung und Zwangshypothek), bleibt der Schuldner bei der Zwangsverwaltung immer Eigentümer des Grundstücks.