Kolpak-Entscheidung

Als Kolpak-Entscheidung wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-438/00 Deutscher Handballbund e. V. / Maros Kolpak vom 8. Mai 2003 bezeichnet. Der damalige slowakische Handballnational-Torhüter Maroš Kolpak erreichte in dem Verfahren, dass der Deutsche Handballbund DHB ihm einen unbeschränkten Spielpass ausstellen musste und er damit nicht mehr einen von zwei A-Lizenzspielerplätzen seines damaligen Vereins in der 2. Handballbundesliga TSV Baden Östringen besetzen musste.


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