Der Landgraf (lateinisch: comes provincialis, comes patriae, comes terrae, comes magnus, comes provinciae, comes principalis, lantgravius) ist ein Fürstentitel und steht damit über dem einfachen Grafenstand. Im Heiligen Römischen Reich waren spätestens ab dem Spätmittelalter Land-, Mark- und einige Pfalzgrafen dem Reichsfürstenstand angehörig und damit den Herzögen faktisch gleichgestellt. Am bedeutendsten waren im Hohen Mittelalter die Landgrafen von Thüringen.
In der Zeit des Deutschen Bundes bestanden noch die Landgrafschaften Hessen-Kassel und Hessen-Homburg. Die Anrede der zu Kurfürsten erhobenen Landgrafen von Hessen-Kassel war ab 1815 (Königliche) Hoheit.[1] Der Landgraf von Hessen-Homburg, dem anders als seinen Verwandten in Kassel und Darmstadt keine Standeserhöhung zuteilwurde, wurde mit hochfürstliche Durchlaucht angesprochen.[2]